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Ein Umbau bedeutet, dass die bestehende Struktur eines Gebäudes grundlegend verändert wird, ohne es komplett neu zu bauen. Während eine Sanierung Mängel repariert, geht es beim Umbau um die Veränderung der Funktion und des Grundrisses, um das Gebäude an neue Lebens- oder Arbeitsbedingungen anzupassen.
Ob es sich um das private Einfamilienhaus für Ihre wachsende Familie oder um ein funktionales Gewerbeobjekt mit neuen Produktionswegen handelt: Ein Umbau macht Ihre Immobilie flexibel bereit für die Zukunft.
Für private Bauherren: Sie schaffen neuen Wohnraum durch Wanddurchbrüche, erweitern Ihr Haus durch einen Anbau oder planen den barrierefreien Umbau für das Wohnen im Alter.
Für Gewerbe & Unternehmen: Ich passe Ihre Räume an neue Betriebsabläufe an, vergrößere Nutzflächen oder gestalte bestehende Flächen für eine völlig neue Nutzung um.
Als Ihr Bauingenieur sorge ich dafür, dass die Statik bei jedem Eingriff in die Bausubstanz absolut sicher bleibt und stelle sicher, dass alle baurechtlichen Vorgaben und Genehmigungen von Anfang an perfekt erfüllt sind.
Die Landesbauordnung schreibt in der Regel eine Abstandsfläche von mindestens 3 Metern vor – wir berechnen exakt, wie viel Raum Sie maximal herausholen dürfen.
Ja, fast jeder Anbau, jede Aufstockung und jeder größere Wanddurchbruch greift in die Statik ein und erfordert eine offizielle Genehmigung sowie eine Tragwerksplanung.
Durch eine professionelle Dehnungsfugen- und Fundamentplanung, die verhindert, dass unterschiedliche Setzungen der Bauteile zu hässlichen Rissen im Übergang führen.
Durch eine exakte Bauzeitenplanung, die staubintensive Abbrucharbeiten und die logistische Sicherung des bestehenden Wohnraums strikt voneinander trennt.
• Was ist auf dem Grundstück möglich?
• Baurechtliche Kennzahlen (GRZ / GFZ): Das Baugesetzbuch und der Bebauungsplan bestimmen über die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ), wie viel zusätzliche Fläche versiegelt und wie hoch an- oder aufgestockt werden darf.
• Abstandsflächen: Jede Erweiterung wirft neue Abstandsflächen auf das eigene und die Nachbargrundstücke, die rechtlich eingehalten werden müssen.
• Nachbarrecht: Bei Anbauten direkt an der Grenze ist oft die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich.
• Welche Planung brauche ich?
• Genehmigungsplanung (Bauantrag): Umbauten mit Statikänderungen oder Erweiterungen der Wohnfläche sind fast immer baugenehmigungspflichtig.
• Tragwerksplanung (Statik): Ein Statiker muss prüfen, ob das bestehende Fundament/Mauerwerk eine Aufstockung trägt oder wo beim Wanddurchbruch Abfangungen (Stahlträger) nötig sind.
• Schnittstellenplanung: Detailzeichnungen, wie das neue Bauteil (Anbau) an den alten Bestand angeschlossen wird (Setzungsrisse vermeiden).
• Welche technischen Anforderungen gibt es?
• Brandschutz: Bei Aufstockungen oder Nutzungsänderungen (z. B. Ausbau einer Scheune zu Wohnraum) greifen strengere Brandschutzauflagen (Fluchtwege, Feuerwiderstand von Wänden).
• Schallschutz: Besondere Anforderungen bei der Trennung von Wohneinheiten (z. B. Einbau einer Einliegerwohnung).
• Bauphysik an den Übergängen: Vermeidung von Wärmebrücken und Feuchtigkeitsschäden am Übergang von Altbau zu Neubau.
• Wie bekomme ich das Projekt sinnvoll strukturiert?
1. Machbarkeitsprüfung & Voranfrage: Klärung des Baurechts und der Statik des Bestands.
2. Architektur- und Statikplanung: Entwurf und Einreichen des Bauantrags.
3. Sicherung des Bestands: Abfangen von Lasten vor dem Abbruch bestehender Wände.
4. Schnittstellen-Überwachung: Präzise Kontrolle der Verbindung von Alt- und Neubauteilen während der Rohbauphase.